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Die Höhe der Kfz-Steuer kann beim Motorrad- oder Autokauf ein wichtiges Kaufargument sein. Sie möchten die Kfz-Steuer für ein LKW, Hybrid-, Elektro-, Diesel- oder Benziner-Auto selbst berechnen? Wir erklären Ihnen hier wie die Berechnung funktioniert und mit dem KFZ Steuerrechner erfahren Sie, was die
Steuern für Ihr Auto kosten. Die Kfz-Steuer in Deutschland wird auf der Grundlage verschiedener Faktoren berechnet, die sich auf das Fahrzeug und seine Umweltbelastung beziehen.
Wer eine spezifische Berechnung für eines Fahrzeug benötigt,
kann den → Kfz-Steuerrechner auf der Website des Zoll
/ Bundesfinanzministerium nutzen, um eine genaue Berechnung durchzuführen:
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Die Höhe der Steuer hängt vor allem von der Motorisierung, dem CO2-Ausstoß und der Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) ab. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie die Kfz-Steuer berechnet wird:
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1. Berechnung der Kfz-Steuer für PKW (Personenkraftwagen)
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Die Kfz-Steuer für Pkw setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:
Hubraum des Motors (in Kubikzentimetern, ccm)
CO2-Emissionen (in Gramm pro Kilometer, g/km)
Berechnung nach Hubraum (für Autos mit Benzinmotoren)
Die Steuer für Benzinfahrzeuge wird folgendermaßen berechnet:
Für die ersten 2.000 ccm des Hubraums: 2,00 € pro 100 ccm.
Ab 2.000 ccm: 2,50 € pro 100 ccm.
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Beispiel:
Ein Benzinfahrzeug mit einem Hubraum von 1.800 ccm:
Für die ersten 1.800 ccm: 1.800 / 100 = 18 2,00 € = 36,00 € jährlich.
Berechnung nach Hubraum (für Autos mit Dieselmotoren)
Die Steuer für Dieselfahrzeuge wird anders berechnet:
Für die ersten 2.000 ccm des Hubraums: 9,50 € pro 100 ccm.
Ab 2.000 ccm: 11,00 € pro 100 ccm.
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Beispiel:
Ein Dieselfahrzeug mit 2.500 ccm:
Für die ersten 2.000 ccm: 2.000 / 100 = 20 9,50 € = 190,00 €.
Für die verbleibenden 500 ccm: 500 / 100 = 5 11,00 € = 55,00 €.
Gesamte Kfz-Steuer: 190,00 € + 55,00 € = 245,00 € jährlich.
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2. CO2-Emissionen (für alle Fahrzeuge)
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Zusätzlich zur Berechnung des Hubraums kommt eine Steuer auf die CO2-Emissionen des Fahrzeugs, die bei der Erstzulassung ab 2009 eingeführt wurde. Die Kfz-Steuer wird für die CO2-Emissionen wie folgt berechnet:
CO2-Emissionen (in g/km) werden in 5-g-Schritten betrachtet.
Für jede 5 g CO2/km über dem Grenzwert von 95 g CO2/km wird ein zusätzlicher Betrag von 2,00 € pro g CO2/km erhoben.
Beispiel:
Ein Fahrzeug hat 140 g CO2/km (also 45 g mehr als 95 g CO2/km):
45 g CO2/km 2,00 € = 90,00 € jährlich.
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3. Berechnung der Kfz-Steuer für Hybridfahrzeuge und Elektroautos
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Elektroautos: Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Ab dem Jahr 2025 müssen sie aber wieder eine Kfz-Steuer zahlen, die auf dem Gewicht des Fahrzeugs basiert.
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Hybridfahrzeuge: Hybridautos, die sowohl mit einem Benzin- oder Dieselmotor als auch mit einem Elektromotor betrieben werden, haben eine reduzierte Steuer, da die CO2-Emissionen im Vergleich zu reinen Verbrennungsmotoren niedriger sind.
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4. Kfz-Steuer bei Fahrzeugen mit einer anderen Emissionsnorm
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Für Fahrzeuge, die eine besonders niedrige Schadstoffemission haben (z. B. Euro-6-Norm), gibt es reduzierte Steuersätze. Diese Fahrzeuge werden mit einer geringeren Steuer belastet als Fahrzeuge, die eine höhere Emissionsklasse aufweisen.
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5. Sonderfälle und Rabatte
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Oldtimer (über 30 Jahre alt): Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und in einem originalen oder restaurierten Zustand sind, erhalten eine ermäßigte Kfz-Steuer. Sie zahlen in der Regel nur eine Pauschale von etwa 191,73 € pro Jahr (für einen Benziner), unabhängig vom Hubraum oder der CO2-Emission.
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Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß: Fahrzeuge, die sehr niedrige CO2-Emissionen haben (z. B. Elektroautos, Plug-in-Hybride), profitieren von Steuervergünstigungen.
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Foto: KFZ Versicherung berechnen
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Beispiel für eine vollständige Steuer-Berechnung:
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Ein Fahrzeug hat die folgenden Merkmale:
Motor: Benzin
Hubraum: 1.600 ccm
CO2-Emissionen: 130 g/km
1. Berechnung nach Hubraum:
1.600 ccm / 100 = 16 2,00 € = 32,00 €.
2. Berechnung nach CO2-Emissionen:
130 g CO2/km - 95 g CO2/km = 35 g CO2/km
35 g 2,00 € = 70,00 €.
Gesamte Kfz-Steuer:
32,00 € + 70,00 € = 102,00 € jährlich.
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Fazit:
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Die Kfz-Steuer in Deutschland wird hauptsächlich auf der Basis des Hubraums und der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet. Fahrzeuge mit geringeren CO2-Emissionen oder besonders niedrigen Schadstoffwerten profitieren von einer geringeren Steuer. Elektroautos sind derzeit von der Steuer befreit, während Oldtimer und besonders umweltfreundliche Fahrzeuge Steuervergünstigungen erhalten.
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