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Automagazin:

Ratgeber Autokauf

 
Hier erfahren Sie alles was Sie beim Autokauf und Autoverkauf wissen müssen: Der Gebrauchtwagenkauf - Jährlich wechselten in Deutschland etwa 6,75 Millionen Gebrauchtwagen ihren Besitzer. Weit über die Hälfte aller Gebrauchtwagenverkäufe finden heutzutage über das Internet statt. Lesen Sie die wichtigsten Tipps zum Autokauf: Infos zur zum Verkaufsgespräch, Probefahrt, technische Begutachtung, Kaufverträge, Ihre Rechte als Käufer, Steuertipps, Hinweise zur Autofinanzierung und Versicherung.
Ratgeber für den problemlosen Autokauf

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1.  Überlegungen vor dem Kauf

Auch beim Autokauf ist oft die wirtschaftliche Seite entscheidend.  Deshalb sollten Sie zunächst genau überlegen, wie viel Geld Sie für das neue Fahrzeug aufbringen wollen oder können. Dabei hilft möglicherweise ein Gespräch mit Ihrer Bank, ob für die Anschaffung eine → Finanzierung in Frage kommt. Steht die mögliche Summe fest, vergleichen Sie die Kreditkonditionen - Online sind Autokredite sind oft günstiger.
Was für ein Auto soll es denn sein ? Fahren Sie überwiegend im Stadtverkehr, oft allein oder zu zweit, wird es zum Transport benötigt oder für die Urlaubsreise und häufige Autobahnfahrten? Wichtig hier auch die Unterhaltskosten, wie die → KFZ Steuer, die → Kasko & Haftpflicht Autoversicherung, die Betriebskosten, der Wertverlust, sowie die Entscheidung zu Benzin oder Diesel.
Bei hoher Kilometerleistungen, je nach Modell ab ca. 20 000 km/Jahr, wird ein Dieselfahrzeug in der Regel interessant. Wenn Sie sich für eine Fahrzeugklasse und Typ entschieden haben, sollten Sie trotzdem weitere Modelle in Betracht ziehen, denn wenn Sie sich von vornherein auf nur ein ganz bestimmtes Modell festlegen, so bleibt Ihnen nur eine begrenzte Auswahl. Ein Elektroauto lohnt sich vor allem für Menschen, die häufig und überwiegend Kurz- und Stadtstrecken fahren, da Strom oft deutlich günstiger ist als Benzin oder Diesel und die Betriebskosten niedriger sind. Wer zu Hause oder am Arbeitsplatz problemlos laden kann und von staatlichen Förderungen und Steuer- bzw. Betriebsvorteilen profitiert, spart meist am meisten. Für sehr seltene Nutzung oder ohne verlässliche Lademöglichkeiten kann ein Verbrenner dagegen wirtschaftlicher bleiben.. 

Autohandel mit Mercedes Gebrauchtwagen in Leipzig

 

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2. Was mache ich mit meinem alten Fahrzeug - Autoverkauf 

Es ist finanziell gesehen sicher immer am besten, wenn Sie ihr Fahrzeug privat verkaufen. Sie bekommen mehr Geld, jedoch viel wichtiger, Ihre viel bessere Verhandlungsbasis, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen. Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Fahrzeug zu verkaufen. Die früher üblichen Kleinanzeigen in der regionalen Tageszeitung spielen heute kaum noch eine Rolle. Die besten Chancen hat man heutzutage in Internet Autobörsen, wie z. B. AutoScout24 und Mobile.de. Hier kann jede private Person, zum Teil kostenlos inserieren. Eine weiter effektive Möglichkeit einen gebrauchten los zuwerden, sind Versteigerungen im Internet. Hier ist Ebay ist das größte Online-Auktionshaus, hier können Sie alles verkaufen.  Haben Sie einen Käufer für Ihr gebrauchtes Fahrzeug gefunden, dann verwenden Sie unbedingt einen ordentlichen Kaufvertrag und informieren Sie Ihre Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung über denn Verkauf. Sie auch: → Gebrauchtwagen verkaufen und → KFZ bei der Zulassungsstelle abmelden. Sollte das Auto nicht mehr verkäuflich sein können Sie es bei einer → Leipziger Autoverwertung entsorgen lassen.

 

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3.  Die beste Finanzierung des neuen Autos

gebrauchtwagen kauf

Gebrauchtwagen Kredite

3a.  Die Barzahlung

Die Barzahlung ist die einfachste Zahlung beim Autokauf. Hier erzielen Sie die höchsten Rabatte, da der Papierkrieg der Finanzierung und die Kosten für Bearbeitung und Zinsen entfallen. Falls Sie nicht soviel Geld haben, ist es meist sinnvoller, sich selbst → einen kleinen Kredit bei der Bank zu holen.  Dann können Sie in Ruhe ein günstiges und passendes Fahrzeug aussuchen.

3b. Kreditfinanzierung

Finanzierung mit Ratenzahlung: Wenn Sie die nötige Summe für das gewünschte Fahrzeug gerade nicht  haben und ein Auto kaufen wollen ist für Privatkäufer die günstigste Möglichkeit ein Ratenkredit. Hier ist eine Anzahlung in Höhe von 10-20 % des Kaufpreises üblich.  Es wird dabei eine Laufzeit vereinbart, in der die Restsumme in 6-78 monatlichen Raten abgezahlt wird. Erst nach Zahlung aller Raten gehört das Fahrzeug Ihnen. Das Kreditinstitut behält während der Laufzeit den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Achten Sie hier dringend auf die Kosten für die Kreditbearbeitung und Zinsen!  Diese schwanken zwischen den Kreditinstituten sehr stark. Nutzen Sie am besten einen kostenlosen → Kreditvergleichsrechner.
Tipp:  Das vermeintlich 0% Billig-Zins-Angebot beim Autohändler ist im Vergleich zum einem Onlinekredit meist erheblich teurer - oft mehrere 1000 Euro - da Sie durch einen Fremdkredit beim Verkäufer als Barzahler auftreten und so einen größtmöglichen Rabatt herausholen können.  → Vergleichen Sie deshalb hier mehrere Kreditangebote

3c.  Leasing Finanzierung

Leasing ist für die meisten Privatkäufer im Gegesatz zu Gewerbekunden recht uninteressant. Aus der Kostensicht ist Privatleasing viel zu teuer. Zudem bekommt man beim Autokauf kaum einen echten Rabatt. → Fahrzeugleasing ist in den meisten Fällen für Firmen interessant, da sich hier einige steuerliche Vorteile ergeben.

 

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4.  Wo soll man das Auto kaufen wenn man ein Schnäppchen machen will?

Modernes Audi Autohaus mit Eautos

4.1  Im Autohaus beim Vertragshändler

Im Autohaus können Sie den Gebrauchtwagenkauf mit den geringsten Risiken tätigen. Zwar sind Händlerangebote oft deutlich teurer, jedoch bietet der Markenhändler meist den besseren Service und muss nach neuem EU-Recht bei Verkauf an Privat gesetzliche Gewährleistung von minimum 6 Monaten geben. Tages- oder Kurzzeitzulassungen sind hier eine interessante Alternative zu einem Neuwagen, diese Fahrzeuge gelten als Gebrauchtwagen, sind aber in der Regel noch keinen Meter im öffentlichen Straßenverkehr bewegt worden, wurden nur für einen oder mehrere Tage zugelassen und dann wieder abgemeldet.

4.2  Beim Gebrauchtwagenhändler

Eigentlich haben Sie beim Gebrauchtwagenhändler oft die gleichen Möglichkeiten wie bei Markenhändlern. Aber Vorsicht vor den sogenannten Ecken- oder Hinterhofhändlern, die sich auf ehemaligen Tankstellengeländen oder auf eingezäunten, von Kampfhunden bewachten Schotterplätzen niedergelassen haben. Diese Art "Autohändler" ist selten seriös. Leider erfüllen Sie oft noch immer das Klischee von notdürftig zusammengeschusterten Unfallwagen zu überzogenen Preisvorstellungen, die unter bunten Fahnen und Girlanden angeboten werden. Die Angebote klingen zwar in der Regel zunächst günstig, erweisen sich aber nach gründlichem Check häufig als Reinfälle. Mit Tricks wird sich oft um die gesetzliche Gewährleistung gedrückt.
Pressebericht dazu: ADAC Gebrauchtwagenhändler Test: Zwei Drittel aller Gebrauchtwagen sind überteuert! Jeder vierte der getesteten gewerblichen Autohändler fiel in der heute in München vorgestellten Studie des ADAC durch. Ein weiteres Viertel kam in der Bewertung der Tester nicht über ein schwaches "durchschnittlich" hinaus. Der Autoclub hatte je 23 markengebundene und freie Autohändlern in den sechs Ballungsgebieten München, Stuttgart, Köln, Hamburg, Berlin und Dresden unter die Lupe genommen. Würde die - allerdings nicht repräsentative - Stichprobe hochgerechnet, werden in jedem Jahr rund 900.000 Käufer von dubiosen Autohändlern über den Tisch gezogen. Zwei Drittel aller angebotenen Fahrzeuge seien zu einem überteuerten Preis angeboten worden. Darüber hinaus kritisierte der ADAC falsche Angaben auf Preisschildern und fehlende Einsicht in die Fahrzeugunterlagen. Den Testern kamen neben offensichtlichen Mängeln wie abgefahrener und platter Reifen oder gar fehlende Fahrbereitschaft außerdem auch zahlreiche Fälle unter, die vielen privaten Käufern nicht auf Anhieb auffallen würden. So hätten viele Händler Vorschäden verschwiegen oder bagatellisiert, außerdem stellten die Tester beim genauen Check teilweise erhebliche technische Mängel fest. Den ersten Platz belegte ein Autohaus in Dresden, das die ADAC-Tester mit kompetentem Service und günstigen Preisen überzeugen konnte. Auf dem letzten Platz landete ein Münchner Gebrauchtwagenhändler. Dessen Fahrzeuge mit teilweise gravierenden technischen Mängeln lagen bis zu 21 Prozent über dem Marktwert der Autos.

4.3  EU-Neuwagen-Händler

Der EU-Wagenhändler ist eine weitere sehr interessante Möglichkeit an einen günstigen Neu- und Jahreswagen zu kommen. Der Händler kauft die Fahrzeuge im europäischem Ausland, wo die Fahrzeuge meist viel günstiger sind, hier sind Ersparnisse zwischen 15 und 30 % drin. Der Reimporthändler kann in den meisten Fällen auch Wunschfahrzeuge im Ausland bestellen, die Lieferzeit ist nur unwesentlich länger als in Deutschland. Jede Menge empfehlenswerte EU-Wagen finden Sie in verschiedenen EU-Neuwagen Portalen. 

4.4.  In einer Online Autobörsen

gebrauchtwagen kauf

Gebrauchtwagenhändler

Gebrauchtwagenboersen

In den bekannten  → Autobörsen für die Autosuche werden Fahrzeuge meist zu niedrigeren Preisen angeboten als beim Händler. Hier lassen sich derzeit gute Schnäppchen machen. Mehr als 1 Million Fahrzeuge warten hier auf Käufer. Der fleißige Surfer wird mit einem Preisvorteil von oft mehreren 1000 Euro belohnt. Das Angebot an Fahrzeugen ist reichlich und mittlerweile muß man Autokauf nicht einmal mehr das Haus verlassen. Der Kauf im Internet birgt allerdings ein größeres Risiko. Lassen Sie sich nie auf bargeldlose Zahlungsmethoden für Anzahlungen etc. ein! Der Kauf wird oft als Privat deklariert und im Vertrag sorgt der Satz "Gekauft wie gesehen" in der Regel dafür das dem Verkäufer nach dem Kauf keine irgendwelche Mängel in Rechnung gestellt werden können.
Pressebericht dazu: ADAC warnt vor kriminellen Gebrauchtwagen Börsen:  Der ADAC warnt private Autoverkäufer vor einer dreisten Betrugsmasche mit fragwürdigen Dienstleistungen im Internet. Verkäufer, die Fahrzeuge über eine der großen Internetplattformen anbieten, werden in diesen Fällen nach ADAC-Informationen per SMS oder E-Mail aufgefordert, sich bei einer Firma mit Sitz in der Schweiz oder in Spanien zu melden. Angeblich habe die Firma einen Kaufinteressenten an der Hand. Wer anrufe, bekomme dies auch bestätigt, berichtet der ADAC weiter. Kurz darauf erhalte der Verkäufer dann eine Vermarktungsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Interessent abgelehnt werden müsse, da er in Raten zahlen wollte. Ein zweiter, der bar und sofort zahle, sei aber schon gefunden. Um diesem das Auto zu verkaufen, müsse lediglich eine einmalige Vermarktungsgebühr bezahlt werden. Die Kosten: zwischen 59 und 130 Euro. Bei Nichtbezahlen folgten Mahnungen, berichtet der Club weiter. Mit "autoscout23" und "mobile24" verwenden die Vermittler laut ADAC Namen, die sich leicht mit denen großer Internetplattformen verwechseln lassen. Die ADAC-Juristen raten, sich nicht auf eine solche Vermarktung einzulassen und nichts zu bezahlen, wenn kein Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist. Zwar könnten Verträge auch mündlich abgeschlossen werden. Aber diesen Vertragsschluss müsse die Firma beweisen. "Wie immer in solchen Fällen sind die angeblichen Interessenten erfunden und die tatsächliche Vermittlung von Kaufinteressenten fragwürdig und nicht garantiert", warnen die Rechtsexperten. Vorsicht ist nach Einschätzung des ADAC auch bei vermeintlichen Treuhanddiensten für den Geldtransfer geboten. Betrüger täuschten dabei oftmals Seriosität durch die Verwendung der Logos der Internet-Fahrzeugmärkte und sogar des ADAC vor. 

4.5  Bei Versteigerungen 

Bei Onlineauktionen wie zb. Ebay.de werden erhebliche Stückzahlen an Fahrzeugen von Händlern und Privatverkäufern versteigert. Sie erhalten auf der Auktionsseite die Angaben zum Fahrzeug und meist Fotos sowie Kontaktdaten für weitere Fragen. Zudem sehen Sie das aktuelle Gebot. Diese Auktionen laufen über einen längeren Zeitraum, etwa eine Woche. Clevere Mitbieter warten bis zum Ende und geben erst dann ein Gebot ab. Um Mitzubieten müssen Sie sich zum Beispiel bei Ebay.de registrieren. Allerdings birgt diese Art Autokauf auch einige Gefahren. Zum einem sollten Sie sich zunächst anhand der bisherigen Bewertungen überzeugen wie seriös der Verkäufer handelt, zum anderen entfällt praktischerweise in einigen Fällen die Möglichkeit, das Auto vor Ort anzuschauen und zu prüfen. Wenn Sie sich für diese Art des Autokaufs interessieren beachten Sie das die Mindestgebote sehr niedrig angesetzt sind, doch interessante Fahrzeuge werden gegenseitig hochgeboten, so dass - je nach Modell - stattliche Preise erzielt werden. Bei den Auto-Versteigerungen auf den Auktionsplattformen eBay, Zoll-Auktion, Catawiki, BCA, Zwischengas, Classic Trader, Route66auctions und Kickdown gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Haben Sie die Auktion gewonnen entsteht daraus nach aktueller → Rechtssprechung ein verbindlicher Vertrag! Wer das Höchstgebot abgibt, muss die ersteigerte Ware abnehmen! 

 

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5. Prüfung & Bewertung von Gebrauchtwagen

 

Gebrauchtwagenbewertung

Gebrauchtwagen-Check

Gebrauchtwagen bezahlen mit Bargeld

Probefahrt Fahrzeugkauf

Nehmen Sie zum Begutachten einen Bekannten, besser ein Auto-Mechaniker mit, 4 Augen sehen immer mehr wie 2 Augen.  Der Idealfall ist, das Auto durch einen → Gutachter vom TÜV bzw. Dekra oder vom → Fachmann aus einer Autowerkstatt prüfen zu lassen. Das kostet vielleicht 100 Euro, spart aber manchmal am Ende ein paar Tausend.  Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, wird er nichts dagegen haben, ansonsten lassen Sie lieber die Finger von dem Auto. Niemals sollten Sie in Gegenwart des Verkäufers ihr Unwissen über Autos zugeben - er wird es in der Regel ausnutzen, spielen Sie eher den Fachmann. Nehmen Sie sich Zeit, machen Sie sich eine Prüfliste und checken Sie alles genau.  Wenn Ihnen etwas nicht passt oder der Verkäufer einen zu clevern Eindruck macht, lassen Sie besser die Finger davon, es gibt an jeder Ecke Autos. Ein Streit im nachhinein ist teuer, nervig und zeitraubend. Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf den Fahrzeugpreis sind, können Sie das Auto Online neutral bewerten.
Entweder die → kostenlose KFZ Bewertung oder die Fahrzeugbewertung mit der Schwacke Liste für € 9.90, welche auch KFZ Händler benutzen, da diese den exakten Fahrzeug Wert für PKW & Motorräder inklusive Sonderausstattung genau errechnet.  Die kleine Summe ist sicher besser als ein möglicher Fehlkauf.

5.1  Die Lackierung prüfen

Fahrzeuglackierungen sollte man möglichst nur bei Sonne oder guten Licht und in trockenem Zustand prüfen. Seitliche Beulen erkennen Sie am besten, seitlich-schräg aus der Hocke. Mit Aufklebern und Dekorstreifen werden oft  Beulen und Kratzern verdeckt. Ist das Auto nachlackiert kann dies verschiedene Gründe haben. Sie können von einem Unfall sein. Lassen Sie sich die Gründe nennen und halten Sie diese im Kaufvertrag fest. Erkennen können Sie die Nachlackierungen nicht nur an unterschiedlichen Farbtönungen, sondern auch an Farbresten an Gummidichtungen oder Scheiben. Türen, Motorhauben und Kotflügel, die schief eingepasst sind, also nicht richtig schließen und unregelmäßige Spaltmaße zwischen selbigen deuten auf einen Unfallauto hin.

5.2  Rostschäden prüfen

Korrosion und Rost findet man oft an Radläufen, Türen, unter Gummidichtungen der Scheiben. Klopfen Sie diese Stellen ab, schon manch einer, ist so auf ein Rostnest gestoßen.  Ist der Rost nicht tief, an tragenden Teilen, verlangen Sie eine fachgerechte Entfernung und fixieren Sie dies schriftlich im Kaufvertrag.  Der Auspuff ist besonders Rost anfällig, sowohl äußerlich wie innerlich. Lassen Sie den Motor laufen und geben Sie ein wenig Gas, dann fällt ihnen diese Stelle auf. Mit Schraubenzieher finden Sie die stark gerosteten Stellen unter den übertünchten Stellen am Auspuff und am Unterboden. Hat das Auto Rostschäden gibt es verschiedene  → Verfahren zur Rostentfernung an Fahrzeugen.

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Rostumwandler

Ferrodit P85

Anwendungsgebiet für den Rostumwandler Ferrodit ist überall wo in Industrie, Handwerk, Haus und Garten, bei Eisen und Stahl Korrosion wirksam gestoppt werden soll. Insbesondere wird es von Fachberieben bei der Instandsetzung von Fahrzeugen, beim restaurieren von Oldtimern, Motorrädern, Fahrrädern, Booten, Schiffen, Maschinen und Zäunen usw. erfolgreich eingesetzt.
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www.ferrodit.de

5.3  Reifen und Felgen prüfen

Die Räder sollte man gründlich prüfen. Neben der Sichtprüfung ist es wichtig das die Räder korrekt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Sowohl Winter- als auch Sommerreifen sollten vorhanden sein. Auf einer Achse müssen Reifen mit der gleichen Profiltiefe gefahren (nie mehr als 2mm Unterschied) werden, sonst drohen Sicherheitsmängel. Ein Reifen sollte, gemessen an der flachsten Stelle mindestens 4mm Profiltiefe besitzen, auch wenn 1,6 mm gesetzlich vorgeschrieben sind. Auf Vorder- und Hinterachse können sie sich unterscheiden. Oft sind alte Reifen künstlich geschwärzt, hier sollten Sie auf das Alter und Sprödigkeit achten.
Sind die Vorderreifen von außen nach innen abgefahren, übte sich der Vorbesitzer in rasanten Kurvenfahrten oder die Spur- und Sturzeinstellungen sind mangelhaft eingestellt. In diesem Fall können Sie unbedenklich eine Achsenvermessung und neue Reifen verlangen. Unregelmäßig abgefahrenes Profil auf den Reifen deutet auf defekte Stoßdämpfer hin. 

5.4  Leichtmetallräder & ABE

Aluräder werden oft durch ein Schloß oder eine Abdeckung über den Radmuttern vor Diebstahl geschützt. Lassen Sie sich die Schlüssel dafür aushändigen. Die Leichtmetallräder müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein und eine ABE haben! Besitzt das Ersatzrad eine Stahlfelge, brauchen Sie dafür die passenden Radschrauben.

5.5  Glasscheiben und Scheinwerfer prüfen

Kratzer und Steinschläge auf den Scheiben und Scheinwerfern sind nicht nur unschön, sie können auch ein Sicherheitsrisiko darstellen, der Tüv bemängelt dies besonders im Sichtbereich, so das Sie austauscht werden müssen.

5.6  Fahrwerk prüfen

Sie sollten das Fahrwerk optisch prüfen, indem Sie nach Undichtigkeiten an Stoßdämpfern, gebrochenen Federn oder beschädigten Gummiteilen schauen, denn sichtbare Schäden deuten oft auf Verschleiß hin. Führen Sie den klassischen „Bounce-Test“ durch, indem Sie an jeder Ecke des Fahrzeugs nach unten drücken – bleibt das Auto lange in Bewegung oder „schaukelt“, sind Dämpfer wahrscheinlich schwach. Achten Sie bei der Probefahrt auf Klopf- oder Poltergeräusche über Unebenheiten und auf ein instabiles Fahrverhalten, da das auf defekte Fahrwerkskomponenten hinweist. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug geradeaus läuft und das Lenkrad kein ungewöhnliches Spiel hat, denn Probleme beim Lenken können auf Achs- oder Aufhängungsschäden deuten. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Fahrwerk vor dem Kauf professionell durch einen Mechaniker oder eine Prüforganisation überprüfen, da viele Mängel ohne Hebebühne schwer zu erkennen sind.

5.7  Fahrzeuginnenraum prüfen

Der Innenraum spiegelt wieder wie ein Fahrzeug behandelt wurde. Der Geruch im Fahrzeug lässt darauf schließen, ob im Fahrzeug geraucht wurde oder des öfteren ein Hund mitfuhr. Heben Sie die Fußmatten hoch und tasten Sie den Teppichboden ab, im Kofferraum hinter die Seitenverkleidung schauen um Feuchtigkeit aufzuspüren. Prüfen Sie die Sitzpolster, Sitzverstellungen, alle Lüftungsstufen, Fensterheber, Schiebedach, Sicherheitsgurte, Türschlösser, Hupe, Blinker, Radio, die Beleuchtung, Kontrolllampen der Armaturen.

5.8  Den Motorraum prüfen

Oft werden Gebrauchtwagen einer Motorwäsche unterzogen um den Motor gepflegt erscheinen zu lassen. Die Motorwäsche entfernt erst einmal alle Spuren von Ölverlust und Undichtigkeiten. Ziehen Sie den Ölmessstab, man sollte hier keine Metallteilchen finden, da es auf einen größeren Schaden deutet. Sie sollten den Öleinfülldeckel aufschrauben, hier sollte er innen keine weiße Wasser Ablagerungen haben, dies deutet das auf einen Schaden an der Zylinderkopfdichtung hin. Achten Sie im Motorraum auf Farbunterschiede in der Lackierung, Reste von Spachtelmasse, frischer Unterschutzboden an den Radkästen, Farbnebel auf benachbarten Teilen. Die Leerlaufdrehzahl muss konstant sein - um dies zu testen, lassen Sie den Motor laufen und prüfen Sie genau - ein sehr teures Steuergerät oder aber Einspritzdüsen, Zündkerzen, Vergaserelektronik könnte defekt sein. Achten Sie auf den Zahnriemenwechsel und auf Ölwechselschilder, es wäre nicht der erste "Tachodreher" der vergisst diese mit dem Original Kilometerstand zu entfernen.

 

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6.0  Die Probefahrt - Lassen Sie sich Zeit!

Probefahrt vor dem Autokauf
Bestehen Sie in jedem fall auf eine Probefahrt. Nehmen Sie sich mindestes 30 Minuten Zeit und lassen Sie sich vom Verkäufer jetzt nicht unter Zeitdruck setzen.  Achten Sie z.B. Anhand der Kühlwassertemperatur darauf dass das Fahrzeug nicht warmgefahren wurde, um Mängel wie Ventilklappern und Klopfgeräusche, die nur bei kaltem Motor auftreten, zu verschleiern. Schalten Sie während der Probefahrt das Radio aus.

6.1  Kupplung prüfen

Beim Anfahren im 2.Gang darf die Kupplung nicht rutschen. Ein defektes Drucklager ist der Ursache von einem Rasseln, das sich legt, wenn Sie im Stillstand das Kupplungspedal durchtreten. Verschlissene Synchronringe verursachen Kratzgeräusche, wenn Sie die Gänge während der Fahrt einlegen.

6.2  Öl Verbrauch

Achten Sie auf übermäßige Rauchentwicklung. Die Farbe der Abgase sagen viel über den Motorzustands aus. Weiße Wolken entstehen, wenn Kühlwasser in den Verbrennungsraum des Autos gelangt. Eine Hinweis auf mögliche schadhafte Zylinderkopfdichtungen. Blaue Wolken entstehen, wenn Motoröl verbrannt wird. Defekte Ventildichtungen und Ölabstreifringe sind meist der Auslöser.

6.3  Auspuff 

Gibt der Auspuff ein unnormales Blasen oder Röhren von sich, kann es sich um einen beschädigten Katalysator oder Schalldämpfer handeln. Oder der Mangel rührt von einer Durchrostung oder einer defekten Auspuffdichtung her.

6.4  Bremsentest

Die Bremsen sind ein nicht ganz unwichtigstes Teil im Auto. Bremsen Sie den Wagen aus Tempo 40 ab und lassen Sie dabei das Lenkrad los. Bricht der Wagen aus, ziehen die Bremsen ungleichmäßig, müssen  Bremsscheiben und Bremsbeläge gewechselt werden. Die Handbremse steht im Mittelpunkt dieses Test. Ziehen Sie sie bei Schrittgeschwindigkeit die Handbremse an, die Hinterräder müssen blockieren.

6.5  Die Lenkung

Bei jeder Geschwindigkeit achten Sie auf die Vibrationen des Wagens und des Lenkrads. Flattert es, liegen eine Unwucht der Vorderreifen oder beschädigte Felgen vor. Das Lenkrad darf auch kein übermäßig großes Spiel haben sonst sind wahrscheinlich die Spurstangenköpfe ausgeschlagen.

 

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7.0 Nach der Probefahrt

7.1  Nach der Fahrt nach Öl und Kühlwasser sehen

Untersuchen Sie nach der Fahrt den Motor: Dabei sollten keine Spuren von Öl oder Kühlwasser zu finden sein. 
Bei geringfügigem Ölverlust bestehen Sie auf die Behebung des Mangels, bei größerem Ölverlust haben Sie nur eine Möglichkeit: Nehmen Sie Abstand von diesem Fahrzeug, die Zylinderkopfdichtungen sind defekt. Das Kühlwasser darf weder rostig noch ölig sein. Sollte der Kühler lecken, muss er ausgetauscht werden. Lecken Schläuche müssen auch diese ausgetauscht werden. Sprudelt das Kühlwasser - bei kaltem oder laufenden Motor - im Ausgleichsbehälter, ist auch hier eine defekte Zylinderkopfdichtung die Ursache. Öffnen Sie nicht den Kühler wenn der Motor heiß ist - Verbrühungsgefahr.

7.2  Nach der Fahrt - Unter dem Auto

Das Fahrzeug sollte auch von unten begutachtet werden. Sie sollten ganz besonders auf Ölverlust an Getriebe, Differenzial und Motor prüfen.  Prüfen Sie den Rahmen und Unterboden auf Beschädigungen und Durchrostung. Neuer Unterbodenschutz lässt auf Instandsetzung schließen. Es dürfen auch keine sonstigen Undichtheiten auftreten, wie z. B. an Stoßdämpfer und Kühlsystem. Die Reifen sollten eine gleichmäßige Profiltiefe aufweisen. Bremsschläuche und Leitungen dürfen nicht verrostet oder porös sein. Generell gilt ein Fahrzeug, das schon ein paar Jahre auf den Buckel hat, sollte man nur mit neuer Tüv Abnahme kaufen. Der Mann vom Tüv kennt die Schwachpunkte der einzelnen Fahrzeuge genau und wird Sie auch finden. Lassen Sie sich unbedingt den Prüfbericht zeigen, darauf stehen auch Mängel, die nicht sofort beseitigt werden müssen. Wenn Sie Mängel festgestellt haben, lassen Sie die Mängel beseitigen oder mindern den Kaufpreis dementsprechend ab. Sollten die Mängel zu groß sein, dann lassen Sie lieber die Finger von dem Wagen.

7.3  Der Kilometerstand

Der Tacho ist laut ADAC in bei rund 40 Prozent der Gebrauchtwagen manipuliert = zurückgedreht ! Den meisten Autos sieht man nicht an wie hoch der echte Kilometerstand ist. Analoge, wie elektronische Tachos werden von betrügerischen Gebrauchtwagenhändlern verändert. Vorsicht bei: Fahrersitz extrem durchgesessen, das Lenkrad abgegriffen, Pedalgummis abgenutzt - dies deutet auf eine hohe Kilometerleistung hin und ist unnormal bei Autos unter 100.000 km. Skepsis ist bei neu ausgestellten KFZ-Brief angesagt. Klarheit zum Tachostand könnte nämlich ein Anruf beim vorherigen Besitzer bringen. Achten sie auf Öl- und Zahnriemenzettel im Motorraum und Servicesticker in den Türholmen.  Fehlt dann auch noch das Scheckheft, in dem alle Kilometerstände zum Zeitpunkt der Wartungsarbeiten im diesem Fahrzeug Inspektionsheft eingetragen werden, vergessen Sie das Auto lieber.
Tachometer Manipulation bei Gebrauchtwagen

 

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8.0  Kaufverhandlung und Kaufvertrag

kaufvertrag-geld
Wenn Sie nicht über das beim Autokauf notwendige Verhandlungsgeschick verfügen, so nehmen Sie besser eine Person Ihres Vertrauens mit, der kann dann die Verhandlung für Sie übernehmen.  Es ist immer besser, wenn Sie zu zweit auftreten. Sollte es später Unklarheiten und Missverständnisse geben, haben Sie im Ernstfall einen Zeugen.
Zeigen Sie dem Verkäufer nie, dass Sie das Auto unbedingt haben wollen.  Eröffnen Sie das Verkaufsgespräch mit einem angemessen Preisangebot, dies sollte so niedrig wie möglich sein, jedoch auch realistisch.  Warten Sie auf das Gegenangebot des Verkäufers und spielen Sie diese Rolle solange durch, bis ein für Sie akzeptabler Preis dabei herauskommt.  Weicht der Verkäufer nicht oder nur wenig von seiner ursprünglichen Offerte ab - und erscheint Ihnen diese zu hoch, brechen Sie lieber das Gespräch hier ab. Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer mit dem Satz "mein Angebot steht, vielleicht überlegen Sie es sich ja noch". In den meisten Fällen wird er Sie zurückholen und auf Ihr Angebot eingehen. Lassen Sie sich auch nicht zeitlich drängen. Überlegen und entscheiden Sie sich in Ruhe. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schließen Sie keinen Vertrag ab sondern fahren Sie nach Hause und schlafen nochmal über die Sache. Das ist besser, als eine voreilige und vielleicht falsche Entscheidung zu treffen.

8.1  Autokauf - Der richtige Kaufvertrag

gebrauchtwagen-kaufvertrag
Überprüfen Sie vor Abschluss des Kaufvertrages, ob der Verkäufer Fahrzeugeigentümer und 18 Jahre alt ist. Andernfalls lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und den Personalausweis des Bevollmächtigten aushändigen. Ausweiskopie schadet nie.   und 

Download:

8.2  Kaufvertrag richtig ausfüllen - Wichtiges

  • Name, Anschrift, Personalausweisnummer sowie Telefonnummer von Verkäufer und Käufer.

  • Beschreibung des Autos: Hersteller und Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Fahrzeugbriefnummer

  • Tatsächliche Kilometerlaufleistung!  Kilometerzählerstand im Tacho kann abweichen - sogar stark!

  • Tag der Erstzulassung, nächster TÜV und AU Termin

  • Angaben zu sämtlichen Unfallschäden -  Schadenart und Schadensumfang - Schadenshöhe

  • Angaben zu wesentlichen Austauschteilen, z. B. Austauschmotor oder Getriebe mit Laufleistung

  • Zubehörteile (Radio, Sonderfelgen, sonstige Zusatzausstattung) schriftlich festhalten

  • Zusicherungen schriftlich festgehalten!  z. B. TÜV neu, Winterräder, Reparaturen

  • Kaufpreis und evtl. Zahlungsvereinbarungen - Anzahlung - Bezahlung und Übergabetermin 

  • Ort, Datum und Unterschriften von Verkäufer und Käufer

  • geleisteten Zahlungen in voller Höhe schriftlich extra bestätigen lassen.

  • Empfang des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere (Brief und Schein oder Abmeldebescheinigung) und die Anzahl der erhaltenen Schlüssel erst nach wirklichen Erhalt schriftlich bestätigen.

8.3  Kaufvertrag - Häufige Fehler 

Vorsicht vor Vertragsklauseln. Schreibt der Verkäufer "Bastlerauto" in den Vertrag, so ist er sogar von arglistigen Mängeln bewahrt. Als Bastlerauto kann man Ihnen einen Totalschaden oder ein ausgebranntes Fahrzeug verkaufen.
Wird das Auto als Unfallfrei verkauft dann gehört "Unfallfrei" in den Vertrag und nicht "unbekannt". Lassen Sie sich immer den Originalkaufvertrag geben, nie eine Kopie oder einen Durchschlag.

8.4  Die Fahrzeugübergabe

fahrzeug übergabe richtig
Überzeugen Sie sich davon, das alle Unterlagen auch wirklich zu dem Fahrzeug gehören und gültig sind. Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer mit dem Typschild im Motorraum. Achten Sie darauf, das Zubehör wirklich in den Papieren eingetragen ist und die ABE dafür vorliegt. Erkundigen Sie sich evtl. noch über die Betankung. Achten Sie auf mögliche Radiocodekarten, Felgenschlüssel bei Alufelgen, Winterräder und Reserverad. 
Der Verkäufer übergibt Ihnen, sobald Sie den Kaufpreis voll bezahlt haben, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung, die gültigen TÜV und AU Bescheinigungen, das Inspektionsheft und die Bedienungsanleitung (auch für das Radio), sämtliche Reparatur- und Wartungsrechnungen, ABE (für Zubehör), Gutachten (zur Klärung der Höhe und des Umfangs eines behobenen Unfallschadens) und alle, in der Regel mindestens zwei, häufig drei Fahrzeugschlüssel. Danach können Sie eine → Autoversicherung abschließen und das Auto bei Ihrer → KFZ Zulassungsstelle anmelden. 

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Grafik: KFZ Versicherung wechseln

Foto: KFZ Versicherung wechseln

 

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9. Gerichtsurteile zum Thema Autohandel

  1. § - Bei Verkauf von altem Auto kein Hinweis auf Lackschäden nötig → zum Gerichtsurteil

  2. § - Autohändler muss Zeit zur Beseitigung von Mängeln haben  → zum Gerichtsurteil

  3. § - Gebrauchtwagenkauf: Achtung vor einschränkenden Vertragsklauseln  → zum Gerichtsurteil

  4. § - “EBV Versichrungsnummer" gibt umfassenden vorläufigen Versicherungsschutz  → zum Gerichtsurteil 

  5. § - “Das Auto ist in Ordnung” ist keine bindende Zusicherung  → zum Gerichtsurteil

  6. § - Kaufinteressent haftet nicht für “Unfall bei einer Probefahrt”  → zum Gerichtsurteil

  7. § - Kein Ausschluss der Gewährleistung durch Formulierungstricks  → zum Gerichtsurteil

  8. § - Schönreden eines Unfallschadens beim Gebrauchtwagenverkauf unzulässig  → zum Gerichtsurteil

 
 

 

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Fotos: Redaktion Leipzig-Sachsen.de
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