KFZ ZULASSUNG und Informationen zur An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen
 

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Auto, Oldtimer, Transporter, LKW, Anhänger und Motorrad in Leipzig und Landkreis Leipzig zulassen ...

Ratgeber mit Verbraucherinformationen zum Thema Zulassung von Kraftfahrzeugen

KFZ ZULASSUNG

→  1. KFZ Zulassungsstelle der Stadt Leipzig

→  2. Zulassungsstelle Landkreis Leipzig in Borna "L"

→  3. Zulassungsstelle Landkreis Leipzig in Grimma "MTL"

→  4. Was benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeuges?

→  5. KFZ Zulassungsdienste & Kennzeichen Service

 6. Details zur KFZ Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2

→  7. Regeln für Kurzzeitkennzeichen

→  8. weitere Themen:
    Routenplaner, Autobörsen, KFZ Versicherung & Steuer, Auto Ratgeber

30. November 2011: Stichtag zum KFZ Versicherung wechseln!

 ..

1. Wegweiser zur Zulassungsstelle der Stadt Leipzig

Adresse KFZ Zulassungsbehörde Stadt Leipzig:
05.01.2022: Persönliche Vorsprachen bei Kfz-Zulassungsbehörde in Leipzig sind Corona bedingt aktuell nur möglich wenn Sie einen Online-Termin vereinbart haben. Die regulären Sprechzeiten in den Servicebereichen des Ordnungsamtes sind bis auf Weiteres aufgehoben. 
Stadt Leipzig Ordnungsamt Sachgebiet Kfz-Zulassung
Adresse: Technisches Rathaus, Prager Straße 118 - 136 [ Haus A 2. OG ],  04317 Leipzig
→  Stadtplan
Telefon: 0341 / 123-8500,  Fax: 0341 / 123-8456  Email: ordnungsamt@leipzig.de
KFZ Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen, Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
Bild: KFZ Zulassungsstelle Stadt Leipzig
Foto: Technisches Rathaus der  Stadt Leipzig - Haus A  (Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsstelle)

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsbehörde:

Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde

Telefon: 0341 / 123-8464
Fax: 0341 123-8456 

Montag  9 - 12 Uhr 
Dienstag  9 - 12 und 13 - 18 Uhr 
Mittwoch nach Terminvereinbarung 
Donnerstag  9 - 12 und 13 - 16 Uhr 
Freitag  9 - 12 Uhr

Telefon: 0341 / 123-8562
Fax: 0341 123-8580

Montag  9 - 12 Uhr 
Dienstag  9 - 12 und 13 - 18 Uhr 
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag 
9 - 12 und 13 - 16 Uhr 
Freitag  9 - 12 Uhr
.
Internet Termin Online Kfz-Zulassungsstelle Leipzig Online Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Leipzig im Internet

Hier können Sie einen Termin Online bei Kfz-Zulassungsstelle Leipzig für die Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges reservieren.
Internet Portal zur Online-Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
→   Termin Zulassungsstelle Leipzig online buchen

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→   Online Kennzeichenreservierung Leipzig

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2. Wegweiser zur Zulassungsstelle in Borna (Landkreis Leipzig) 

Adresse Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde Landkreis Leipzig  in Borna:

Landkreis Leipzig / Borna, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
→    Stadtplan
( ehemals Landratsamt Leipziger Land )
Telefon: 03433 / 241-2005  Fax: 03433 / 241-2099   Email: Kfz-Zulassung
KFZ Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen, Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.

Im Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 die Heimat-Kennzeichen BNA, GHA, GRM, MTL &  WUR.

Öffnungszeiten KFZ Zulassung Landkreis Leipzig in Borna: 

Telefon: 03433 / 241-2005

Montag  8:30 - 12:00 Uhr 
Dienstag  8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr 
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr 
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

Borna: kfz internet zulassung landkreis leipzig Online KFZ Internet Zulassung Landkreis Leipzig

Hier können Sie den Zulassungsvorgang (Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges) vorbereiten und werden an dem von Ihnen ausgewählten Termin ohne größere Wartezeit in der Zulassungsbehörde bedient. 
→  Online Internet Zulassung (anmelden, ummelden, abmelden)

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Öffnungszeiten Fahrerlaubnis Behörde / Straßenverkehrsamt Borna

Telefon: 03433 / 241-2050
keine Angabe
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3. Wegweiser zur Zulassungsstelle in Grimma ( Landkreis Leipzig) 

Adresse Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde Landkreis Leipzig  in Grimma:

Landkreis Leipzig / Grimma, Sachgebiet KFZ, Karl-Marx-Straße 22 (Haus 2),  04668 Grimma 
→  
  Stadtplan
( ehemals Landratsamt Muldentalkreis )
Telefon: 03437 / 984-2004   Fax:  03437 / 984-2097   E-Mail: Kfz-Zulassung
In der Außenstelle Wurzen finden KEINE KFZ Zulassung mehr statt!
KFZ Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen, Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.

Im Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 die Heimat-Kennzeichen BNA, GHA, GRM, MTL &  WUR.

Öffnungszeiten KFZ Zulassung Landkreis Leipzig in Grimma: 

Telefon: 03437 / 984-2016     Fax: (03433) 241-2097

Montag  8:30 - 12:00 Uhr 
Dienstag  8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr 
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr 
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
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Hier können Sie den Zulassungsvorgang (Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges) vorbereiten und werden an dem von Ihnen ausgewählten Termin ohne größere Wartezeit in der Zulassungsbehörde bedient. 
→  Online Internet Zulassung (anmelden, ummelden, abmelden)

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Öffnungszeiten Fahrerlaubnis Behörde / Straßenverkehrsamt Grimma

Telefon: 03437 / 984 2038 
keine Angabe
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4. Was benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeuges?  

Achtung: Kfz-Zulassung in Leipzig nur noch mit Lastschrift & IBAN Nummer!

Nur wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt, kann sein Auto zulassen.

In Leipzig darf ein Auto nur dann zugelassen werden, wenn der Halter schriftlich zustimmt, dass die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird. Ausnahmen macht die Zulassungsbehörde nur dann, wenn eine Härtefallbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird oder der Halter eine unbefristete Steuerbefreiung hat.

Neues KFZ anmelden - welches noch nie zugelassen war!

- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung, ehemals Versicherungsdoppelkarte) 
  je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,  Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Gebrauchtes KFZ ummelden - welches in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt noch zugelassen ist!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung, ehemals Versicherungsdoppelkarte)  
  je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-, Saison- oder Historisches H-Kennzeichen, 
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
 
Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Stillgelegtes Gebrauchtes KFZ wieder anmelden - welches in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt zugelassen war!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung, ehemals Versicherungsdoppelkarte)  
  je nach Vorgang evtl. für Saison-, Historisches- oder Kurzzeitkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU
= Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt ist!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung, ehemals Versicherungsdoppelkarte) 
  je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-, Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
 
Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
- Kennzeichen 
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Stillgelegtes Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt war!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung, ehemals Versicherungsdoppelkarte) 
  je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-, Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief  =  Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung =
Bescheinigung über Stillegung / Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU
= Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Stillgelegtes Gebrauchtes KFZ wieder anmelden - Wiederzulassung durch den bisherigen Fahrzeughalter!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung, ehemals Versicherungsdoppelkarte) 
  je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-, Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief  =  Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung =
Bescheinigung über Stillegung / Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU
= Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Stillgelegung eines KFZ - Fahrzeug abmelden!

- Fahrzeugbrief  =  Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Fahrzeugschein  =  Zulassungsbescheinigung Teil 2

- Kennzeichen 
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines - z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief 
Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Evtl. Fahrzeugschein -
Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nachweis der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes - z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Evtl. Fahrzeugbrief -
Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
- Abmeldebescheinigung - Insofern vorhanden /  Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nachweis der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Berichtigung des Fahrzeugscheines bei Wohnungswechsel in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
- Nachweis der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nachweis der gültigen HU & ASU
= Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Veränderungen am Fahrzeug!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nachweis der gültigen HU & ASU
= Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht
, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Kurzzeitkennzeichen für Probe- bzw. Überführungsfahrten!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (ehemals Versicherungsdoppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
- Bitte neue Regelung für Kurzzeitkennzeichen ab 04/2015 beachten

Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl (eines) oder beider Kennzeichenschilder

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU
(Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung)
- Evtl. Kennzeichen -
Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Weiterhin sollte beachtet werden:

  • Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Die Bestätigung darüber ist vorzulegen. 

  • Bei Verlust von Fahrzugbrief oder Fahrzeugschein ist durch den Verfügungsberechtigten eine Versicherung an Eides Statt  gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abzugeben; oder eine notariell beglaubigte vorzulegen. 

  • Bei der Zulassung für Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten und die Kopie des/der Personalausweis(e) (Vorderseite) erforderlich. 

  • Bei der Zulassung auf Firmen:  Bitte Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, BGB-Vertrag, Auszug Vereinsregister o.ä. vorlegen. Wenn der Betriebssitz  nicht aus vorgenannten Unterlagen hervorgeht, ist eine andere behördliche Bestätigung erforderlich.

  • Für Straßenzulassung von historischen Oldtimern gibt es spezielle Möglichkeiten. Informationen zum roten 07er Oldtimer Wechselkennzeichen und zum H-Kennzeichen mit pauschaler Kfz-Steuer finden Sie bei →  Leipzig-Oldtimer.de.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit!

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5. KFZ Zulassungsdienste in Leipzig, Markkleeberg & Grimma 

Keine Zeit oder keine Lust auf lange Wartezeiten bei der KFZ Zulassung? 
Diese Zulassungsdienste nehmen einem den Gang zur Zulassungsstelle ab. 
Auto Zulassungsservice Spöhr
Kfz Zulassungsdienst mit Hol- und Bringservice
Schönauer Landstr. 4a, 04178 Leipzig
Telefon: 0341/ 4512556

LAS Leipziger Anmelde-Service
Zwickauer Str. 55, 04103 Leipzig 
Telefon: 0341/ 2214770

KFZ Zulassungsdienst & Autoschilder Service Sagner
Prager Straße 93, 04317 Leipzig (Reudnitz-Thonberg)
Telefon: 0341 / 3085047

KFZ-Zulassungsdienst Auto-Bote GmbH
Prager Str. 16, 04103 Leipzig 
Telefon: 0341/ 2113610
Täubchenweg 12, 04317 Leipzig 
Telefon: 0341) 697760 

KFZ Zulassungsservice Lorenz
Delitzscher Str. 2-14, 04105 Leipzig 
Telefon: 0341/ 5906070

Kfz-Zulassungsdienst Röhrig & Partner
Lortzingstrasse 16, 04105 Leipzig
Telefon: 0341/ 9601188

Speed Zulassungsdienst Leipzig
Kohlenstr. 2, 04107 Leipzig
Telefon: 0341/ 21602-0

Zulassungsservice Henry Schumann
Bogenweg 18, 04349 Leipzig
Telefon: 0341/ 2395927

KFZ-Zulassungsdienst Markkleeberg e.K.
Südstr. 15, 04416 Markkleeberg
Telefon: 0341/ 3588467

Schott KFZ-Schilderdienst Grimma
Brückenstr. 37, 04668 Grimma
Telefon: 03437/ 919696 

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6. Details zu Fahrzeugscheinen und KFZ Briefen ab 1. Oktober 2005 

Die Dokumente für die Fahrzeug-Zulassung wurden am 01. Oktober 2005 bundesweit eingeführt.  Von diesem Tag an muss die Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. Es gibt dann eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief. Die neuen Fahrzeugpapiere werden europaweit einheitliche Identifizierungscodes enthalten.  Des Weiteren wurden sie im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an die heutigen Standards angepasst.

Keine Änderung für bereits zugelassene Fahrzeuge. Die alten Fahrzeugpapiere bleiben solange gültig, bis die Ausstellung neuer Dokumente z.B. bei Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, Wiederzulassung, Adress- oder technische Änderung erforderlich wird. Wechselt also ab 01.10.2005 ein Fahrzeug den Halter, müssen die beiden neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Zulassungsbescheinigung Teil 1

Zulassungsbescheinigung Teil I

Diese lehnt sich im Aussehen und Format an den bisherigen Fahrzeugschein an. Sie dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und enthält alle erforderlichen Einzeldaten für die Zulassung und Verkehrskontrolle. Auf die Aufnahme bestimmter technischer Daten wurde aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit verzichtet. So werden z.B. in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Zukunft keine Angaben über weitere Bereifungen des Kraftfahrzeugs gemacht. Welche Rad- und Reifenkombinationen zulässig sind, kann bei Fachbetrieben hinterfragt, dem CoC-Papier oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Hier hat der Fahrzeughalter die entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Zulassungsbescheinigung Teil II

In dieser Bescheinigung, dem bisherigen Fahrzeugbrief, sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält nur noch zwei Haltereintragungen und hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Weil nur noch zwei Zulassungseinträge möglich sind, muss bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese nennt dann nur den jeweiligen Halter, sowie die Gesamtzahl der Vorbesitzer, damit die Käufer wissen, wie viele „Hände“ bislang dieses Fahrzeug bewegten.Stilllegung/Abmeldung eines Kraftfahrzeugs.

Bisher wurde bei der Abmeldung bzw. Stilllegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, welche die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkte und eine Stilllegungsbescheinigung ausstellte.  
Künftig wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. 

Soll das Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen werden, müssen beide Teile des Dokuments vorgelegt werden. Die Gebühren ändern sich nur geringfügig.  Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheines.  Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €.  Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €.  Ein kostenloser Umtausch der Fahrzeugpapiere kann nur bei Neuzulassung mit einem vor dem 01.10.2005 ausgestellten Herstellerbrief erfolgen. Umstellung kann zu längeren Wartezeiten in den  Zulassungsbehörde führen!

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7.  Regeln für Kurzzeitkennzeichen (KKZ) 

Wichtige Änderungen für Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 2015
Ab 01.04.2015 werden nur noch Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge zugeteilt, wenn das KFZ bekannt ist (Vorlage der Fahrzeugpapiere), eine gültige Hauptuntersuchung (gegebenenfalls Sicherheitsprüfung) vorliegt. Das zu überführende Fahrzeug wird bereits von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein eingetragen. Das Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten bekamen bisher auch Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Hauptuntersuchung. 
Foto: Kurzzeitkennzeichen Leipzig
Ab April 2015 sind dann lediglich Fahrten zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der Hauptuntersuchung ohne gültige Hauptuntersuchung (wenn nötig, Sicherheitsprüfung) erlaubt. Diese Fahrten sind begrenzt auf den Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, einen angrenzenden Bezirk und für Rückfahrten. Neu ist auch das jeder Bundesbürger an jeder Zulassungsbehörde in Deutschland Kurzzeitkennzeichen beanntragen kann.
Fahrzeugabmeldung im Internet ab Januar 2015
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Portalen der Zulassungsbehörden können Fahrzeuge ab Januar 2015 im Internet abgemeldet werden. Dazu braucht man allerdings den neuen Personalausweis und eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung gibt es im Internet auf der Seite www.bmvi.de des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Für den Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 für alle Fahrzeugarten die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, und WUR).

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8. weitere Auto-Themen:

Routenplaner, Autobörsen, KFZ Versicherung & Steuer Vergleich & Auto Ratgeber 


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