|
|
|
|
|
|
|
Nehmen Sie sich 5-10 Minuten Zeit zum Gratis Versicherungsvergleich von bis zu 80 günstigen KFZ Versicherungen mit Sofortergebnis!
|
|
|
|
|
Foto: KFZ Versicherung berechnen
|
|
|
|
Die KFZ-Zulassungsbehörde ist eine spezialisierte Abteilung der
Stadtverwaltung Leipzig, die für alle Angelegenheiten rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig ist. Sie ist verantwortlich für die Erteilung von Zulassungen, die Ausstellung von Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigungen. Bei dieser Behörde müssen Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge anmelden, umschreiben oder abmelden. Auch Änderungen, wie etwa ein Halterwechsel oder Umzug in eine andere Stadt, werden hier bearbeitet. Des Weiteren prüft die Behörde, ob alle erforderlichen Versicherungen und Technischen Prüfungen (wie der TÜV) für das Fahrzeug vorliegen. Für Umweltplaketten oder Kurzzeitkennzeichen ist ebenfalls die KFZ-Zulassungsbehörde zuständig. Diese Behörde stellt auch Sonderkennzeichen, etwa für Oldtimer oder Fahrzeugkennzeichnungen für den internationalen Gebrauch, aus. Die Mitarbeiter der KFZ-Zulassungsbehörde beraten und unterstützen Bürger:innen bei Fragen zur Fahrzeugzulassung und geben Auskünfte über die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. In vielen Städten ist es mittlerweile auch möglich, viele Anträge online über die digitale Zulassungsplattform der Stadt zu stellen, was den Prozess erheblich vereinfacht.
|
|
..
|
1. Wegweiser
Zulassungsstelle Stadt Leipzig
|
|
|
 |
| Foto: Technisches
Rathaus der Stadt Leipzig in der Prager
Straße - Haus A
(Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsstelle) |
|
|
|
Adresse der KFZ
Zulassungsbehörde in der Stadt Leipzig:
|
Stadt Leipzig Ordnungsamt Sachgebiet Kfz-Zulassung,
Adresse: Technisches Rathaus, Prager Straße 118 - 136 [ Haus A 2. OG ], 04317 Leipzig,
→ Stadtplan
|
|
|
Online-Termine
|
|
Termine bei Kfz-Zulassungsbehörde in Leipzig sind nur möglich wenn Sie
Online einen → Termin
buchen.
|
Hier können Sie einen Termin Online bei Kfz-Zulassungsstelle Leipzig für die Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges reservieren.
Internet Portal zur Online-Fahrzeugzulassung
(i-Kfz)
|
|
|
Öffnungszeiten
|
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
|
|
|
Kontakt KFZ Zulassung
|
Telefon: 0341 / 123-8464
Fax: 0341 123-8456
|
|
|
Kontakt
Fahrerlaubnisbehörde
|
|
Telefon: 0341
/ 123-8562
|
|
|
Kfz
Kennzeichen "L" online
reservieren
|
|
|
Suchen Sie Ihr
Wunschkennzeichen für Leipzig: →
Online
Kennzeichenreservierung Leipzig.
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 Euro (Reservierung) + 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Alle Abweichungen von den Kennzeichen
Standardabmessungen sind von der Zulassungsbehörde vorher zu genehmigen, ggf. ist das Vorführen des Fahrzeuges erforderlich.
|
|
|
|
|
|
....
|
2. Wegweiser
Zulassungsstelle Landkreis Leipzig (Borna)
|
|
|
Adresse
Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde
Landkreis Leipzig in Borna:
|
|
Landkreis
Leipzig / Borna,
Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde, Stauffenbergstraße
4, 04552 Borna → Stadtplan
|
|
|
Online-Termine
|
|
Termine bei Kfz-Zulassungsbehörde in Borna
sind nur möglich wenn Sie Online einen → Termin
buchen.
|
|
|
|
KFZ
Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug
Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen
(H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Im Landkreis Leipzig gibt es wieder die Heimat-Kennzeichen
BNA, GHA, GRM, MTL & WUR.
|
|
|
Öffnungszeiten
|
Montag
8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
|
|
|
Kontakt KFZ Zulassung
|
|
Telefon: 03433 / 241-2005
|
|
|
Kfz
Kennzeichen "L, BNA, GHA" online
reservieren
|
|
|
Suchen Sie Ihr
Wunschkennzeichen für Borna: →
Online
Kennzeichenreservierung LK Leipzig
|
|
|
|
|
|
..
|
3. Wegweiser
Zulassungsstelle Landkreis Leipzig (Grimma)
|
|
|
Adresse
Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde
Landkreis Leipzig in Grimma:
|
|
Landkreis
Leipzig / Grimma,
Sachgebiet KFZ, Karl-Marx-Straße 22 (Haus 2),
04668 Grimma → Stadtplan
|
|
In der Außenstelle Wurzen finden KEINE KFZ
Zulassung mehr statt!
|
|
|
Online-Termine
|
|
Termine bei Kfz-Zulassungsbehörde in
Grimma sind nur möglich wenn Sie Online einen → Termin
buchen.
|
|
|
|
KFZ
Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug
Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen
(H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Im Landkreis Leipzig gibt es wieder die Heimat-Kennzeichen
BNA, GHA, GRM, MTL & WUR.
|
|
|
Öffnungszeiten
|
Montag
8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
|
|
|
Kontakt KFZ Zulassung
|
|
Telefon:
03437 / 984-2016
|
|
|
Kfz
Kennzeichen "L, GRM, MTL, WUR" online
reservieren
|
|
|
Suchen Sie Ihr
Wunschkennzeichen für Grimma: →
Online
Kennzeichenreservierung LK Leipzig
|
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
Rostumwandler
|
Ferrodit P85
|
| Anwendungsgebiet
für den Rostumwandler Ferrodit ist überall
wo in Industrie, Handwerk, Haus und Garten,
bei Eisen und Stahl Korrosion wirksam
gestoppt werden soll. Insbesondere
wird es von Fachberieben bei der Instandsetzung
von Fahrzeugen, beim restaurieren von
Oldtimern, Motorrädern, Fahrrädern,
Booten, Schiffen, Maschinen und Zäunen usw.
erfolgreich eingesetzt. |
 |
| www.ferrodit.de |
|
|
|
|
|
|
|
..
|
4. Was
benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeuges?
|
|
|
|
Alle
Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit!
|
|
|
|
Achtung -
Kfz-Zulassung in Leipzig nur noch mit Lastschrift & IBAN
Nummer:
Nur wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt,
kann sein Auto zulassen.
In Leipzig darf ein Auto nur dann zugelassen werden, wenn der Halter schriftlich zustimmt, dass die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird. Ausnahmen
macht die Zulassungsbehörde nur dann, wenn eine Härtefallbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird oder der Halter eine unbefristete Steuerbefreiung
hat.
|
|
|
4.1 Neues
KFZ anmelden - welches noch nie zugelassen war!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte) je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.2 Gebrauchtes
KFZ ummelden - welches in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt
noch zugelassen ist!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-, Saison-
oder Historisches H-Kennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.3 Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ wieder anmelden - welches in Ihrem
Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt zugelassen war!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Saison-,
Historisches- oder Kurzzeitkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.4 Gebrauchtes
KFZ
anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt
ist!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-,
Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
- Kennzeichen
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.5. Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt
war!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-,
Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung
/
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.6. Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ wieder anmelden -
Wiederzulassung durch den bisherigen Fahrzeughalter!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-,
Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung
/ Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.7. Stillgelegung
eines KFZ - Fahrzeug abmelden!
|
|
|
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Kennzeichen
- Vollmacht,
wenn ein Beauftragter den Antrag stellt +
Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.8. Ausstellung
eines Ersatz-Fahrzeugscheines - z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Evtl. Fahrzeugschein - Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
/ Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.9. Berichtigung
des Fahrzeugscheines bei Wohnungswechsel in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1 & 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.10. Berichtigung
der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.11. Berichtigung
der Fahrzeugpapiere bei technischen Veränderungen am Fahrzeug!
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.12. Kurzzeitkennzeichen
für Probe- bzw. Überführungsfahrten!
|
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (ehemals Versicherungsdoppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
- Bitte
neue Regelung für Kurzzeitkennzeichen beachten !
|
|
|
4.13. Umkennzeichnung
bei Verlust oder Diebstahl (eines) oder beider Kennzeichenschilder
|
|
|
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU (Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung)
- Evtl. Kennzeichen - Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
|
|
|
4.14. Weiterhin sollte beachtet werden:
|
|
|
-
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Die Bestätigung darüber ist vorzulegen.
-
Bei Verlust von Fahrzugbrief oder Fahrzeugschein ist durch den
Verfügungsberechtigten eine Versicherung an Eides Statt
gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abzugeben; oder eine notariell beglaubigte vorzulegen.
-
Bei der Zulassung für Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung des/der
Erziehungsberechtigten und die Kopie des/der Personalausweis(e) (Vorderseite) erforderlich.
-
Bei der Zulassung auf Firmen: Bitte Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, BGB-Vertrag, Auszug Vereinsregister o.ä. vorlegen. Wenn der Betriebssitz nicht aus vorgenannten Unterlagen hervorgeht, ist eine andere behördliche Bestätigung erforderlich.
-
Für
Straßenzulassung von historischen Oldtimern gibt es
spezielle Möglichkeiten. Informationen zum roten 07er
Oldtimer Wechselkennzeichen und zum H-Kennzeichen mit pauschaler Kfz-Steuer
finden Sie bei → Leipzig-Oldtimer.de.
|
|
|
|
|
|
..
|
5. KFZ
Zulassungsdienste in Leipzig, Markkleeberg & Grimma
|
|
|
|
Keine
Zeit oder keine Lust auf lange Wartezeiten bei der KFZ Zulassung? Diese
folgenden KFZ Zulassungsdienste nehmen einem den Gang zur Zulassungsstelle ab.
|
|
|
Auto Zulassungsservice Spöhr
|
Kfz Zulassungsdienst mit Hol- und Bringservice
Schönauer Landstr. 4a, 04178 Leipzig
Telefon: 0341/ 4512556
|
|
|
LAS Leipziger Anmelde-Service
|
Zwickauer Str. 55, 04103 Leipzig
Telefon: 0341/ 2214770
|
|
|
KFZ Zulassungsdienst Sagner - Autoschilderservice
|
Prager Straße 93, 04317 Leipzig (Reudnitz-Thonberg)
Telefon: 0341 / 3085047
|
|
|
KFZ-Zulassungsdienst Auto-Bote GmbH
|
Prager Str. 16, 04103 Leipzig
Telefon: 0341/ 2113610
Täubchenweg 12, 04317 Leipzig
Telefon: 0341) 697760
|
|
|
KFZ Zulassungsservice Lorenz
|
Delitzscher Str. 2-14, 04105 Leipzig
Telefon: 0341/ 5906070
|
|
|
Kfz-Zulassungsdienst Röhrig & Partner
|
Lortzingstrasse 16, 04105 Leipzig
Telefon: 0341/ 9601188
|
|
|
Speed Zulassungsdienst Leipzig
|
Kohlenstr. 2, 04107 Leipzig
Telefon: 0341/ 21602-0
|
|
|
Zulassungsservice Henry Schumann
|
Bogenweg 18, 04349 Leipzig
Telefon: 0341/ 2395927
|
|
|
KFZ-Zulassungsdienst Markkleeberg e.K.
|
Südstr. 15, 04416 Markkleeberg
Telefon: 0341/ 3588467
|
|
|
Schott KFZ-Schilderdienst Grimma
|
Brückenstr. 37, 04668 Grimma
Telefon: 03437/ 919696
|
|
|
|
|
|
..
|
6. Details zu Fahrzeugschein und KFZ Brief
|
|
|
|
Die Dokumente für die Fahrzeug-Zulassung
wurden am 01. Oktober 2005 bundesweit eingeführt.
Von diesem Tag an muss die Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. Es gibt dann eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief. Die neuen Fahrzeugpapiere werden europaweit einheitliche Identifizierungscodes enthalten.
Des Weiteren wurden sie im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an die heutigen Standards
angepasst. Keine Änderung für bereits zugelassene
Fahrzeuge. Die alten Fahrzeugpapiere bleiben solange gültig, bis die Ausstellung neuer Dokumente z.B. bei Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, Wiederzulassung, Adress- oder technische Änderung erforderlich wird. Wechselt also ein Fahrzeug den Halter, müssen die beiden neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt
werden.
|
|
|
6.1. Zulassungsbescheinigung Teil I
|
|
|
|
|
|
|
Diese lehnt sich im Aussehen und Format an den bisherigen Fahrzeugschein an. Sie dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und enthält alle erforderlichen Einzeldaten für die Zulassung und Verkehrskontrolle. Auf die Aufnahme bestimmter technischer Daten wurde aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit verzichtet. So werden z.B. in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Zukunft keine Angaben über weitere Bereifungen des Kraftfahrzeugs gemacht. Welche Rad- und Reifenkombinationen zulässig sind, kann bei Fachbetrieben hinterfragt, dem CoC-Papier oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Hier hat der Fahrzeughalter die entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.
|
|
|
6.2. Zulassungsbescheinigung Teil II
|
|
|
|
|
|
|
In dieser Bescheinigung, dem bisherigen Fahrzeugbrief, sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält nur noch zwei Haltereintragungen und hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Weil nur noch zwei Zulassungseinträge möglich sind, muss bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese nennt dann nur den jeweiligen Halter, sowie die Gesamtzahl der Vorbesitzer, damit die Käufer wissen, wie viele „Hände“ bislang dieses Fahrzeug
bewegten.Stilllegung/Abmeldung eines Kraftfahrzeugs.
Bisher wurde bei der Abmeldung bzw. Stilllegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, welche die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkte und eine Stilllegungsbescheinigung ausstellte.Künftig wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt.
|
|
|
|
Soll das Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen werden, müssen beide Teile des Dokuments vorgelegt
werden. Die Gebühren ändern sich nur geringfügig. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheines.
Die Gebühren für die Zulassungsbescheinigung Teil I und
der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II
erhöhen sich regelmäßig.
Ein kostenloser Umtausch der Fahrzeugpapiere kann nur bei Neuzulassung mit einem vor dem 01.10.2005 ausgestellten Herstellerbrief
erfolgen. Umstellung kann zu längeren Wartezeiten in
den Zulassungsbehörde führen!
|
|
|
|
|
|
..
|
7. Regeln für Kurzzeitkennzeichen (KKZ)
|
|
|
|
Es werden nur noch Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge zugeteilt, wenn das KFZ bekannt ist (Vorlage der Fahrzeugpapiere), eine gültige Hauptuntersuchung (gegebenenfalls Sicherheitsprüfung) vorliegt. Das zu überführende Fahrzeug wird bereits von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein eingetragen. Das Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten bekamen bisher auch Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Hauptuntersuchung.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ab April 2015 sind dann lediglich Fahrten zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der Hauptuntersuchung ohne gültige Hauptuntersuchung (wenn nötig, Sicherheitsprüfung) erlaubt. Diese Fahrten sind begrenzt auf den Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, einen angrenzenden Bezirk und für Rückfahrten.
Neu ist auch das jeder Bundesbürger an jeder Zulassungsbehörde in Deutschland Kurzzeitkennzeichen
beantragen kann.
|
|
|
|
|
|
..
|
8. Fahrzeugabmeldung
im Internet
|
|
|
|
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Portalen der Zulassungsbehörden können Fahrzeuge ab Januar 2015 im Internet
abgemeldet werden. Dazu braucht man allerdings den neuen Personalausweis und eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Weitere
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
gibt es im Internet auf der Seite www.bmvi.de
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur. Für den Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 für alle Fahrzeugarten die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, und WUR).
|
|
|