Wichtig ! Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann.
Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt die Bundesgebührenordnung für
Rechtsanwälte (BRAGO).
Sie ist Gesetz und für den Rechtsanwalt bindend. Höhere als die gesetzlichen Gebühren kann er nur
beanspruchen, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird.
Unzulässig und wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Aus wirtschaftlichen Gründen kann jedoch auch eine unentgeltliche Inanspruchnahme eines
Anwalts
im Rahmen der so genannten Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe in Frage kommen.
Auf diese Möglichkeiten muss der Rechtsanwalt seine Mandanten
auch hinweisen. |