Warum sich eine Privathaftpflichtversicherung lohnt
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Wer einen Schaden verursacht, der ist in der Pflicht, dafür aufkommen. Von diesem Umstand leitet sich der Begriff der Haftpflicht ab.
Im Straßenverkehr ist darauf Verlass, dass diese Pflicht eingehalten wird, da in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen wird, wenn der Halter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Aber was passiert, wenn man außerhalb seines Autos einen Schaden verursacht? Dann muss man die Kosten tragen – es sei denn, man verfügt über eine Privathaftpflichtversicherung.
Die ist – im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung fürs Auto – freiwillig, kann jedoch im Schadensfall von unschätzbarem Wert sein.
Die Privathaftpflicht kommt für drei Arten von Schäden auf, nämlich für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Mit Sachschäden ist die Beschädigung von Gegenständen gemeint. Lässt man beispielsweise wegen einer Unachtsamkeit ein fremdes Handy fallen oder bekleckert bei Freunden das Sofa, dann zahlt die Privathaftpflicht für die Reparatur bzw. für die Reinigung. Personenschäden beinhalten Verletzungen oder gar Todesfälle, für die die Rechnungen übernommen werden müssen.
Gerade diese Art von Schäden verursacht häufig sehr hohe Kosten. So kann es etwa passieren, dass ein Unfallbeteiligter zu einem lebenslangen Pflegefall wird. Unter einem
Vermögensschaden ist schließlich ein finanzieller Schaden gemeint, der dem Opfer eines Unfalls entstanden ist. Kann er beispielsweise wegen einer Verletzung für einige Zeit nicht arbeiten, dann gleicht die Privathaftpflicht die ausgefallenen Lohnzahlungen aus.
Viele Versicherungsunternehmen bieten eine Privathaftpflicht mit attraktiven Zusatzleistungen an. So gibt es zum Beispiel oft die Möglichkeit, eine zusätzliche Schlüsselversicherung abzuschließen. Diese kommt für die Kosten auf, die verursacht werden, wenn der Versicherte einen Schlüssel verliert. Ganz gleich, ob es sich um den Schlüssel zur eigenen Wohnung, zu der eines Freundes, einem Firmengebäude oder einem Hotelzimmer handelt – die Schlüsselversicherung bezahlt die Rechnungen für den Schlosser. Auch wenn jemand im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfe einen Schaden verursacht, muss dafür eine zusätzliche Versicherung im Rahmen der Privathaftpflicht abgeschlossen werden. So genannte Gefälligkeitsschäden sind beispielsweise Schäden, die während eines
Umzugs geschehen.
Wer sich etwa auf verivox.de über Privathaftpflichtversicherungen informiert, der sollte sich über einige wichtige Fragen Klarheit verschaffen. So sollte die Deckungssumme der Versicherung idealerweise mindestens fünf Millionen Euro betragen. Vor allem Personenschäden gehen oft in die Millionen, und wenn die Privathaftpflicht diese Summe nicht in Gänze deckt, kann dies den finanziellen Ruin des Unfallverursachers bedeuten. Außerdem sollte vor Vertragsabschluss klar sein, ob der Versicherte eine Selbstbeteiligung wünscht. Diese reduziert zwar den Beitrag, allerdings muss der Versicherte im Schadensfall einen bestimmten Geldbetrag selbst bezahlen. Wichtig ist auch, welche Personen in die Privathaftpflicht eingeschlossen sind. Neben dem Versicherten selbst können dies auch seine Familienmitglieder sein – inklusive erwachsener Kinder in Ausbildung oder im Studium.