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Leipzig, 20.01.2024

 

Was tun bei Handyschäden? Verbrauchertipps zu Versicherungen, Reparaturen und mehr

Schäden am Smartphone sind ärgerlich und teilweise richtig teuer. Um sich vor Unkosten zu schützen, greifen viele Besitzer zur Handyversicherung. Worauf es dabei ankommt und Informatives zu Gewährleistung sowie Reparatur hier im Fokus.
Smartphone Reparatur
 

Wo werden Handyversicherungen abgeschlossen?

In der Regel weisen bereits die Verkäufer von Smartphones auf einen passenden Versicherungsschutz hin. Billig sind die Angebote im Handel nicht. Alternativ werden die Policen im Internet abgeschlossen, häufig zu einem attraktiveren Preis. Wer bei Banken Kunde ist, findet womöglich sogar dort passende Tarife zum Schutz von Mobilgeräten. Unter anderem präsentiert die Sparkasse je nach Region einen weltweit gültigen Mobilgeräteschutz, der von einem Kontopaket umfasst sein kann oder als zusätzliche Option hinzugebucht wird. Versichert sind Diebstahl und Zufallsschäden, wie durch Sturz oder Wasser.
 

Wird der Neuwert oder Zeitwert erstattet?

Elementar zur Beurteilung einer Versicherung ist, ob der Versicherer im Schadensfall den Zeit- oder Neuwert erstattet. Dieses Detail wird von vielen Verbrauchern überlesen, ist aber ausschlaggebend, wenn es darum geht den Versicherungsschutz zu beurteilen. Wird lediglich der Zeitwert ersetzt, zahlt die Versicherung nur so viel, wie das Handy aktuell wert ist. Bei alten Gebrauchthandys ist der tatsächliche Nutzen bei einem derartigen Vertrag äußerst fragwürdig.
 

Vorsicht Selbstbeteiligung!

Wer eine Handyversicherung abschließt sollte auf den Vertragsbestandteil der Selbstbeteiligung achten. Ist die Beteiligung fast so hoch, wie der Wert des Handys, macht die Versicherung wenig bis keinen Sinn. Grundsätzlich gibt es Verträge mit und ohne Eigenanteil im Schadensfall. Letztere Variante ist in der Regel teurer. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann diese prozentual berechnet oder als pauschaler Betrag erhoben werden. 
Handyversicherung Wasserschaden
Der Prozentsatz kann sich wiederum auf die Kosten der Neuanschaffung oder den Restwert beziehen. Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Vertragsgestaltung ist es für Verbraucher schwer die Angebote aussagekräftig gegenüberzustellen. Um eine möglichst günstige Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung zu finden, lohnt sich ein Vergleich aktueller Policen, der sich online komfortabel durchführen lässt. Die automatisierte Generierung der monatlichen Kosten und die übersichtliche Darstellung der Versicherungsleistungen in derartigen Vergleichsrechnern erleichtert die Entscheidung ungemein.
 

Obliegenheiten klären

Die Regelung sogenannter Obliegenheiten ist gängig. Damit ist ein bestimmtes Verhalten gemeint, das Versicherte gewährleisten müssen, um im Schadensfall Anspruch auf Schadensregulierung zu haben. Wenn sich die Versicherung aufgrund von verletzten Obliegenheiten weigert einen Schaden zu übernehmen, haben Handybesitzer wenig Chancen. Umso wichtiger ist die Überprüfung derartiger Vertragsbestandteile.
 

Welche Leistungen sind umfasst?

Zu den typischen Versicherungsleistungen einer Handyversicherung zählt Folgendes:
  • Flüssigkeitsschäden
  • Bruchschäden
  • Displayschäden
  • Blitzeinschlag
  • Brand
  • Kurzschluss
Da Diebstahl ebenfalls zu einem finanziellen Schaden führen kann, sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob dieser vom Versicherungsschutz umfasst ist. Nicht selten wird diese Leistung ausgeklammert und Versicherte können nur davon profitieren, wenn sie einen zusätzlichen Tarif abschließen. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass gestohlene Handys nur in seltenen Fällen vollständig ersetzt werden. Die Liste der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ist meistens überaus lang und im Alltag kaum zu bewerkstelligen. Das Spektrum der Obliegenheiten reicht vom ununterbrochenen Abdecken der Hosentasche mit der Hand bis zum Schloss an der Handtasche. Unachtsamkeit wird nicht belohnt.
 

Gesetzliche Gewährleistung bei Defekten

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht in einem Ratgeber hinsichtlich nicht selbst verschuldeten Handy- und Smartphone-Schäden auf die gesetzliche Gewährleistung aufmerksam: „Bis zu zwei Jahre nach einem Kauf oder einer Reparatur muss der Händler dafür sorgen, dass Ihnen eine einwandfreie Ware zur Verfügung steht. 
Smartphone Displayschaden (Displaybruch)
Alle Kosten trägt der Händler.“ Im Artikel wird auch auf lohnenswerte Reparaturen hingewiesen. Demnach ist eine Reparatur häufig preiswerter, als die Anschaffung eines neuen Gerätes. Auf Tipps zur Kostenermittlung wird hingewiesen.
 

Wohin bei Reparaturbedarf?

Wie die Sendung Landesschau Baden-Württemberg im Video bestätigt, entstehen mehr als 50 Prozent der Handyschäden nicht durch Diebstahl, sondern Stürze. Im Video wird der Gang zu professionellen Handy-Reparaturwerkstätten empfohlen, um möglichst schnelle und kompetente Hilfe zu erhalten und die Schäden am Mobilgerät einzugrenzen:

Beim Reparaturservice der Gerätehersteller müssen Verbraucher mit mehreren Tagen oder gar Wochen Wartezeit rechnen. Generell gut reparieren, lassen sich beispielsweise diese Schäden:
  • Displaybruch
  • defekter Powerbutton
  • Kaputte Kopfhörer- und Ladebuchsen
Wie sich Handydaten trotz defektem Display retten lassen, erklärt das Technikmagazin PC-Welt online. Komplizierter erweist sich das Beheben von Schäden bei fest verbauten Akkus. Die Vorgehensweise ist deutlich aufwändiger und mit höheren Ausgaben verbunden. Der Kauf eines neuen Gerätes kann in einem solchen Fall die günstigste Lösung sein.
 

Fazit

Bei älteren Handy ist die Wirtschaftlichkeit einer Handyversicherung kritisch zu hinterfragen. Oft ist es sinnvoller monatlich einen gewissen Betrag zu sparen, um im Falle eines Totalschadens ein neues Gerät anschaffen zu können. Bei exklusiven und neuen Smartphones kann sich der Vertragsabschluss durchaus lohnen. Der Gerätschutz muss allerdings sorgfältig unter die Lupe genommen werden, um im Ernstfall eine Schadensregulierung erwarten zu dürfen.
 
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Fotos von JESHOOTScom / Pexels / Freetagger / unter pixabay.com 
 
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