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Leipzig, 10.05.2016

 

Bausparen: Günstige Zinsen für später sichern

Bausparvertrag für den Hausbau

Ein Bausparvertrag besteht grundsätzlich aus drei Phasen:

In der sogenannten Sparphase sammelt der Bausparer einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz der gewünschten Bausparsumme, also der anvisierten Investitionssumme, an. 

Sobald dieser Prozentsatz erreicht ist und noch andere Bedingungen erfüllt sind, beginnt die Zuteilungsphase. Jetzt kann sich der Bausparer das Guthaben und das zugehörige Darlehen auszahlen lassen. 

Die dritte Phase ist die Darlehensphase, in der das Darlehen getilgt wird. Die Kombination aus Sparplan und Immobilien Darlehen bietet Vorteile: Ein Bausparvertrag gilt als sichere Anlageform, bei der die Kunden vertraglich festgelegte Zinsen erhalten. 

Wer später Wohneigentum finanzieren möchte, erhält mit dem Bausparvertrag ein zinsgünstiges Darlehen. Wer dies nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich über eine attraktive Rendite freuen. Bausparer müssen sich nicht sofort festlegen, wofür das angesparte Geld verwendet werden soll. 

Dadurch bleiben sie lange flexibel. Darüber hinaus werden Bausparverträge unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.

 

Staatliche Förderung von Bausparverträgen

Es gibt verschiedene Maßnahmen, mit denen der Staat Bausparverträge mit einem Zuschuss belohnt. 

Eine Fördermaßnahme findet sich im Rahmen der Wohnungsbauprämie, bei der der Staat einen einkommensabhängigen Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent beisteuert. Die maximale Förderung liegt bei 512 Euro (bei Ledigen) beziehungsweise 1.024 Euro (bei Ehepaaren). Eine andere Möglichkeit ist die Arbeitnehmersparzulage, die für Bausparverträge bei Bausparkassen gezahlt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparer Arbeitnehmer ist und in den Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen investiert. 

Darüber hinaus muss er unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, die aktuell 17.900 Euro (bei Ledigen) bzw. 35.800 Euro (bei Ehepaaren) beträgt. 

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist abhängig von der Höhe und Verwendung der eingezahlten Beträge. 

Die geförderten Höchstbeiträge liegen für Ledige bei 470 Euro und bei Ehepaaren bei 940 Euro. 

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt somit 43 und 85 Euro pro Jahr. Es ist erlaubt, die Arbeitnehmersparzulage für zwei Verträge (pro Person) in Anspruch zu nehmen. 

Zahlt der Chef in beide Verträge ein, erhöht sich die staatliche Prämie auf 123 Euro (bei Ledigen) bzw. 246 Euro (bei Ehepaaren).



Aktuelles Urteil: 

Kündigung von Bausparverträgen unwirksam

Die über einen langen Zeitraum festgelegten Zinsen können für die Bausparkassen im Laufe der Zeit zum Problem werden. 

Das ist der Fall, wenn die Bausparer ihr Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund kündigen viele Bausparkassen betroffene Verträge. 

Eine solche Kündigung ist jedoch rechtlich nicht zu vertreten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem aktuellen Urteil (Az.: 9 U 230/15). 

In diesem Fall klagte eine Frau gegen die Bausparkasse, bei der sie seit 1999 zwei Bausparverträge hatte. 

Die Verträge waren 2001 zuteilungsreif. 

Die Bausparerin nahm das Darlehensangebot bis heute nicht in Anspruch. Stattdessen erhielt sie - neben einem Bonuszins - einen Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent.

Die Kündigung der Verträge durch die Bausparkasse sei nicht rechtmäßig, entschieden die Stuttgarter Richter. 

Das Kündigungsrecht, auf das sich die Bausparkasse beruft, dürfe in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen.

Die Frage, ob eine Kündigung seitens der Bausparkasse rechtens ist, müsse laut den Richtern grundsätzlich geklärt werden. 

Aus diesem Grund hat das OLG Stuttgart eine Revision von dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. 

Die von dem Urteil betroffene Bausparkasse behält sich vor, diese Möglichkeit auszuschöpfen, erklärte ein Sprecher.

 

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Bildquelle: © Peggy_Marco (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

 
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