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Leipzig, 21.05.2021

 

Versicherung zum Arbeitsrechtsschutz 
- sinnvoll oder nicht?

Die Zufriedenheit im Job ist neben einem ausreichenden Lohn oder Gehalt das wichtigste Gut in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. In der Regel achten sowohl der Beschäftigte als auch der Arbeitgeber darauf, dass der Betriebsfrieden gewahrt bleibt. Nur so können die Ziele eines Unternehmens erreicht werden.
Doch wo Menschen zusammen arbeiten, besteht auch in gut eingespielten Belegschaften Konfliktpotenzial. Meist sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel und wenn es vor Gericht geht, zieht der Arbeitnehmer den Kürzeren und muss sich mit einer Herabstufung des Salärs, einer Versetzung oder im schlimmsten Falle mit einer Kündigung abfinden. 
Deshalb ist es zu empfehlen, sich arbeitsrechtlich mit einer Versicherung zu wappnen, denn laut den Experten von https://www.rs-versicherungsmakler.de/blog/arbeitsrechtsschutz-ohne-wartezeit/ gewinnt vor Gericht nicht immer der, der Recht hat. Oft geht aus einem arbeitsrechtlichen Disput derjenige als Sieger hervor, der die meisten finanziellen Ressourcen und den längeren Atem besitzt.

Arbeitsrechtsschutz.jpg
Bild: Der Arbeitsrechtsschutz hilft dem Beschäftigen bei Streitfragen mit dem Arbeitgeber! Bildquelle

 

Wann wird der Arbeitsrechtsschutz in Anspruch genommen?

Im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit kann es in vielen Bereichen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt auch Kosten ab, die indirekt mit dem eigentlichen Fall zusammenhängen. So kann es z. B. zu Streit mit der Berufsgenossenschaft, der Unfallversicherung oder dem Finanzamt kommen. Folgende Kernthemen fallen ins Leistungsprofil des Arbeitsrechtsschutzes.
 

Kündigung

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist es maßgeblich, nach welcher Art diese ausgesprochen wurde. So kann eine Kündigung ordentlich, außerordentlich, fristgerecht oder fristlos zugestellt werden. Die Regelung darüber unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz.
Wer nun einen Rechtsschutz hat, kann sich bei einem spezialisierten Anwalt beraten lassen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Es werden dabei die Möglichkeiten abgeklopft, um gegen die Kündigung vorzugehen. Oftmals besteht ein Recht auf Weiterbeschäftigung oder es kann zumindest eine Abfindung ausgehandelt werden. 
 

Abmahnung

Ein Arbeitgeber spricht eine Abmahnung aus, wenn er der Ansicht ist, dass ein Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten vernachlässigt hat. Dies schließt auch Nebenverpflichtungen ein. Wenn der Arbeitnehmer wiederholt unpünktlich an der Arbeitsstelle erscheint, den Umgang mit Arbeitsmaterialien nicht im Griff hat oder ein auffälliges Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen an den Tag legt, kann es zu einer Abmahnung kommen.
Diese sollte vom Beschäftigten als Verwarnung angesehen werden und als Möglichkeit, das eigene Verhalten zu verbessern. Doch Vorsicht – wer nach mehreren Abmahnungen gekündigt wird, verschlechtert entscheidend seine Position bei einem eventuellen Kündigungsschutzprozess. Deshalb sollte gegen eine zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung gerichtlich vorgegangen werden, um diese wieder aus der Personalakte zu löschen.
 

Mobbing

Wer am Arbeitsplatz wiederholt die unerfreuliche Situation des Mobbings oder der Diskriminierung durchlebt, sollte sich an einen juristischen Beistand wenden. Unter Mobbing wird verstanden, dass ein Mitarbeiter systematisch bedrängt oder ausgegrenzt wird mit dem Ziel, sein Ausscheiden herbeizuführen. 
Wer aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religionszugehörigkeit oder einer Behinderung benachteiligt wird, unterliegt der Diskriminierung am Arbeitsplatz und kann dagegen vorgehen. Dabei ist es oftmals nicht einfach, einen Tatbestand nachzuweisen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung unterstützt die Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.
 

Arbeitsrechtsschutz als Baustein der Rechtsschutzversicherung

Der Arbeitsrechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung und unterstützt Beschäftigte bei juristischen Auseinandersetzungen. Arbeitsrechtsschutz kann nur in Kombination mit Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
 

In welchem Falle zahlt die Versicherung?

Die Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes beziehen sich auf die Anwaltsgebühren und die Kosten der Gegenseite. Zudem sind Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen und Sachverständige inkludiert. Dies gilt auch für Ausgaben für Sachverständige und die Kosten für ein Schlichtungsverfahren.
Nicht gedeckt sind Streitigkeiten aus dem Kollektivarbeitsrecht. Der Schutz wird nur wirksam bei Konflikten zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber. Selbstredend deckt ein Tarif kein Eigenverschulden wie z. B. Diebstahl innerhalb des Unternehmens ab.
 

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

Wer den Arbeitsrechtsschutz in seine Rechtsschutzversicherung integrieren möchte, muss bei diesem Segment mit einer Karenzzeit von drei Monaten rechnen. Erst dann wird der Versicherer leistungspflichtig. 
Die Klausel wird deshalb in die Verträge aufgenommen, weil sich die Anbieter vor Missbrauch schützen wollen. Könnte ein Betroffener doch erst abschließen wollen, wenn ein Prozess schon im Gange ist.
 
 
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